Bio-Produkte lagern und versenden

Wer Bio-Produkte herstellen, verarbeiten oder importieren möchte, muss sich als Betrieb dazu EU-Bio-zertifizieren lassen.
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Die Nachfrage nach Bio-Produkten wie auch die Zahl der Anbieter, die diese in Ihrem Sortiment vertreiben, steigt von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2016 wuchs der Umsatz der Biobranche um rund 10 Prozent, so das Ergebnis einer Studie des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Doch das liegt nicht nur daran, dass Erzeugnisse aus biologisch kontrollierter Herkunft aktuell im Trend liegen. Immer mehr Menschen sind die hohen Standards, das Plus an Transparenz sowie auch der Nachhaltigkeitsgedanke einen Mehrpreis an der Kasse wert. Zudem möchten bis zu 80 % der Deutschen auch keine Gentechnik auf dem Acker und letztlich auf dem Teller, heißt es in der Veröffentlichung des BÖLW.

Das freut Bio-Läden wie Supermärkte und Discounter gleichermaßen. Nun macht sich das gestiegene Interesse an Bioprodukten nicht nur im stationären Einzelhandel an der Ladentheke bemerkbar, sondern auch im E-Commerce. Und das stellt gerade für einige Online-Händler eine Herausforderung dar – sowohl, was das Bestellaufkommen, als auch ganz elementare Dinge in puncto Öko und Bio betrifft.

Wann ist eine Zertifizierung nötig?

Wer Bio-Produkte herstellen, verarbeiten oder importieren möchte, muss sich als Betrieb dazu EU-Bio-zertifizieren lassen. Diese Unternehmen sind dann auch dazu berechtigt, das Bio-Siegel zu tragen. Auch Lieferanten, die Wiederverkäufer mit Bio-Produkten beliefern, müssen die Voraussetzungen des Kontrollverfahrens der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen und somit zwingend über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. Wichtig ist, dass die Zertifizierung auch für die jeweilige Produktgruppe gilt, die der Lieferant ausliefern möchte.

Großhändler, C+C-Märkte oder Streckengeschäftler (Unternehmen, die Bioware von Lieferanten beziehen und, ohne physischen Kontakt mit den Produkten gehabt zu haben, an ihre Kunden weiterverkaufen) werden ebenfalls durch die Kontrollpflicht erfasst. Stationäre Einzelhändler haben es da deutlich leichter: Um Bio-Produkte direkt an den Endkunden verkaufen zu dürfen, ist keine Bio-Zertifizierung nötig. Es sei denn

  • das Bio-Produkt wird vor Ort ver- bzw. bearbeitet, z. B. Aufbacken von Brot, Aufschneiden und vorverpacken von Wurst- oder Käse (sofern es nicht vor den Augen der Kunden geschieht und das Bio-Erzeugnis deutlich als solches gekennzeichnet ist), marinieren von Fleisch, mahlen von Kaffee, etc.
  • die Bioprodukte werden nicht an der Verkaufsstelle gelagert, sondern in einem externen Lager oder durch einen externen Dienstleister.

So heißt es in § 3 Öko-Landbaugesetz [ÖLG] Absatz 2 wörtlich:

„Unternehmer, die Erzeugnisse im Sinne von Artikel 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 als ökologische/biologische Erzeugnisse oder Umstellungserzeugnisse direkt an Endverbraucher oder -nutzer abgeben, sind von dem Einhalten der Pflichten nach Artikel 28 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 freigestellt, soweit sie diese Erzeugnisse nicht selbst erzeugen oder erzeugen lassen, aufbereiten oder aufbereiten lassen, an einem anderen Ort als einem Ort in Verbindung mit der Verkaufsstelle lagern oder lagern lassen oder aus einem Drittland einführen oder einführen lassen.“

Die Lagerung von Bio-Produkten beim Händler vor Ort erfordert dabei keine separate Lagerfläche. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass sich alle ökologischen Erzeugnisse zweifelsfrei identifizieren lassen und sie nicht mit konventionellen, sprich Nicht-Bio-Produkten vermischt, verwechselt oder unzulässigen Substanzen kontaminiert werden können. Dazu könnte man die Bio-Erzeugnisse beispielsweise deutlich im Regal oder am Lagerplatz kennzeichnen oder sie in den Originalgebinden lagern. Werden all diese Punkte beachtet, ist auch die Lagerung vom Kontrollverfahren freigestellt und somit keine Bio-Zertifizierung vorgeschrieben.

Wer sich als Händler nun dafür entscheidet, Bio-Produkte auch online zu bewerben und zu verkaufen, könnte fälschlicherweise annehmen, dass dies ohne Zertifizierung ginge. Ein Trugschluss, der rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich zieht. Kurzum: Online-Händler benötigen eine Bio-Zertifizierung – das hat auch das OLG Frankfurt in einem Gerichtsurteil vom 30.September 2014, Aktenzeichen: 14 U 201/13 bestätigt. Hier drohen hohe Ordnungsstrafen oder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Wettbewerber.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich lediglich um einen einzigen Artikel oder gleich eine ganze Reihe an verschiedenen Produkten im Sortiment des Onlineshops handelt. Entscheidend ist hierbei, dass der Verkauf via Online-Handel nach Ansicht des Frankfurter Oberlandesgerichts nicht den Eigenschaften des in § 3 Absatz 2 vorausgesetzten direkten Verkaufs an den Endkunden entspricht. Online-Händler, die Bio-Produkte verkaufen möchten, kommen also nicht um eine EU-Bio-Zertifizierung herum.

Nicht jeder Online-Händler kann oder möchte sich selbst um die Logistik und Versandabwicklung seiner Produkte kümmern. Erst recht beim Verkauf von Bio-Produkten sind aber gerade diese Aspekte von besonderem Interesse für den Kunden nach seiner Bestellung im Online-Shop. Denn es kommt nicht nur darauf an, woher ein Produkt und dessen Zutaten exakt stammen, unter welchen Bedingungen und Qualitätsstandards es erzeugt wurde oder woraus es genau besteht. Für Endverbraucher ist es ebenso wichtig zu wissen, ob die bestellte Ware entsprechend der Bio-Kriterien gelagert, verpackt und versendet wird.

Diese Transparenz ist der Online-Händler dem Kunden schuldig. Andererseits wird durch die Bio-Zertifizierung genau dies von einem Shopbetreiber gefordert – anders wäre es ihm auch nicht erlaubt, ein Bio-Siegel zu führen oder Bio-Produkte zu vertreiben. Warenannahme, Lagerung, Verpackung, Versand oder die Abwicklung von Retouren nehmen allerdings auch viel Zeit und Personalressourcen in Anspruch. Und diese können an anderen Stellen viel effektiver eingesetzt werden, zum Beispiel im Vertrieb oder aber zur Steigerung der Service- und Produktqualität.

Fulfillment: Praktisch für Händler von Bio-Produkten

Viele Online-Händler von Bio-Produkten setzen inzwischen auf das Outsourcing und lagern die Logistik und Versandabwicklung, sprich Warenlagerung und Bestandsverwaltung, Kommissionierung, Konfektionierung, Verpackung, Versand, Retouren und vieles mehr an einen Fullfilment-Dienstleister beziehungsweise Biologistiker aus. Dabei ist es selbstredend, dass dieser dazu ebenfalls EU-Bio-zertifiziert sein und die hohen Standards in vollem Umfang erfüllen muss. Gleichzeitig können diese Biologistik-Anbieter ihre Erfahrung und ihr Know-how voll ausspielen und die Prozesse vor und nach einer Bestellung im Online-Shop des Händlers weiter optimieren und reibungslos gestalten. Sie sorgen für Aufrechterhaltung der hohen Standards und Qualitätssicherung von A bis Z:

  • Komplette Abwicklung der logistischen Abläufe von der Warenannahme und Einlagerung bis zum Warenausgang
  • Klare Trennung der biologischen Produkte von konventioneller Ware
  • Schutz vor Kontamination der Erzeugnisse
  • Präzise Dokumentationen für 100 % Nachverfolgbarkeit der Warenbewegungen, Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten
  • Lagerung der Waren bei optimaler Temperatur und korrekte Einhaltung der Kühlkette
  • Richtlinienkonforme Deklaration der Bioware auf Lieferscheinen und Rechnungen
  • Schnelle und fehlerfreie Lieferung an den Kunden

Das Logistik-Outsourcing beziehungsweise Fulfillment bietet also auch für Unternehmen und Händler aus der Biobranche ein hohes Zeit- und Kosten-Sparpotenzial. So wird der Fokus ganz auf das Kerngeschäft gerichtet.

Mike Schubert und Raimund Bergler

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